Kommentierung der BAGFW des Entwurfs des Nationalen Reformprogramms 2019 (NRP)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt. Gerne nutzt die BAGFW die Gelegenheit für eine gemeinsame Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2019 (NRP).

Vorbemerkungen

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt. Gerne nutzt die BAGFW die Gelegenheit für eine gemeinsame Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2019 (NRP).

 

Kommentierte Kapitel

 

Die Kommentierung konzentriert sich auf die nachfolgenden Bereiche des NRP 2019:

 

·         Abschnitt II: Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen

o   A. Öffentliche Investitionen auf allen Ebenen stärken: Investitionen in Europa stärken

 

·         Abschnitt III: EU-2020 Kernziele

o   A. Beschäftigung fördern

o   E. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

 

Abschnitt II „Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen“

 

1. „II.A. Öffentliche Investitionen auf allen Ebenen stärken: Investitionen in Europa stärken“

 

Die BAGFW teilt die positive Einschätzung der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Es ist wichtig, die Zusage aus dem Koalitionsvertrag aufzugreifen, dass Deutschland zu höheren Beiträgen zum Haushalt bereit ist, um dem gewachsenen Aufgabenspektrum der EU gerecht zu werden.

 


 

Ziff. 38: Umsetzung der Europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik    

 

·         In der aktuellen Förderperiode (2014-2020) werden auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarung aus 2014 Operationelle Programme (OP´s) in Bund und Ländern umgesetzt. Dabei wird von Seiten der BAGFW die partnerschaftliche Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten Benachteiligten (EHAP) auf der Bundesebene als sehr positiv angesehen.

·         Die adressierten Investitionsprioritäten im ESF Bund werden aus Sicht der BAGFW gut umgesetzt. Leider hemmen derzeit zuwendungsrechtliche Auslegungen (Umgang mit Pauschalen) und die schwierige Zusammenarbeit mit der zuständigen Bewilligungsbehörde den Mittelfluss in den bewilligten Projekten und führen zu Problemen bei der Projektumsetzung.

 

Ziff. 39: Rechtlicher Rahmen der Europäischen Kohäsions- und Strukturfonds für die  

Förderperiode 2021-2027 

 

 

 

·         Die BAGFW begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission zum ESF+. Die im MFR vorgesehene Finanzausstattung für den ESF+ darf jedoch nicht weiter abgesenkt werden, damit sichergestellt ist, dass weiterhin alle Regionen Europas darüber gefördert werden können.

·         Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum ESF+ sieht vor, mindestens 25 Prozent der Mittel für soziale Inklusion zu verwenden. Die Bundesregierung sollte dieser Vorgabe in ihrer Prioritätensetzung Rechnung tragen, um die Einbindung sozial benachteiligter Gruppen über ESF+ Mittel als Fokus für die Umsetzung von Maßnahmen zu setzen.

·         Die Stärkung des Partnerschaftsprinzips durch die verbindliche Einführung des Verhaltenskodex für gute Partnerschaft in der den Kohäsions- und Strukturfonds übergeordneten Verordnung (Dachverordnung) wird seitens der BAGFW sehr positiv gewertet. Eine Bezugnahme der Bundesregierung auf die gestärkte Kooperation in der Umsetzung der Kohäsions- und Strukturfonds, sowie für den Asyl- und Migrationsfonds (AMF) wäre wünschenswert. Dabei sollte auch die Umsetzung der besonders erfolgreichen Partnerschaftsprogramme im ESF (rückenwind und Sozialpartnerrichtlinie) aufgegriffen werden, die ein hervorragendes Beispiel für gelungene partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Strukturfonds sind.

·         Die vorgeschlagenen Interventionssätze der Kommission sind nicht ausreichend und verhindern insbesondere die Umsetzung der EU-Strukturfonds in den stark entwickelten Regionen und des jetzigen EHAP. Die Bundesregierung muss eine Erhöhung der Finanzierungssätze sicherstellen oder in Ausgleichsleistungen gehen.

·         Die vorgeschlagenen Verwaltungsvereinfachungen in den EU-Strukturfonds werden von der BAGFW begrüßt. Dabei sollte von Seiten der Bundesregierung sichergestellt werden, dass diese Vorschläge nicht durch nationale zuwendungsrechtliche Bedenken konterkariert werden.[1]

·         Die vorgelegte Indikatorik im ESF+ ist immer noch zu bürokratisch und sollte sich den Erfordernissen der OP’s anpassen: Beschränkung auf die notwendigen Daten bei der Teilnehmenden-Erfassung und wo erforderlich, anonym.

·         Für die BAGFW ist die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (Politisches Ziel 4, Annex D des Länderberichts) durch die Strukturfonds zentral. Dabei sollen die Maßnahmen, die derzeit durch den EHAP gefördert werden auch durch den ESF+ fortgesetzt werden können.  

·         Die BAGFW unterstützt zudem die im Politischem Ziel 1 (Ein intelligenteres Europa) formulierte Empfehlung, die Strukturfonds auch zur Nutzung von Synergien und gemeinsamen Projekten zwischen verschiedenen Bundesländern, anderen europäischen Regionen und Mitgliedsländern zu nutzen, um den europäischen Mehrwert auch in den Strukturfonds noch sichtbarer zu machen.   

 

 

Abschnitt III „Europa-2020 Kernziele: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen“

 

1. „III.A. Beschäftigung fördern“

 

Rahmenbedingungen für Erwerbsbeteiligung verbessern

 

Ziff. 84: Qualität in der Kinderbetreuung

 

·         Für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“ kritisiert die BAGFW, dass es sich durch die zeitliche Befristung des Gesetzes lediglich um kurzfristig finanzierte, projektbasierte Maßnahmen der Länder bis 2022 handelt. Nach Auffassung der BAGFW ist durch die Befristung der Finanzierungszusage eine mittel- beziehungsweise langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet. Hierfür notwendig wäre eine verbindliche gesetzliche Regelung zweckgebundener Bundesmittel, die dem Ausbau der Qualität der Kindertagesbetreuung dient.

·         Das Gesetz ermöglicht den Bundesländern die Verwendung der Mittel zur Entlastung der Eltern von Gebühren. Dies ist zwar eine begrüßenswerte familienpolitische Maßnahme, die aber hier eindeutig auf Kosten möglicher Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen geht.

 

Fachkräftesituation verbessern

 

Ziff. 87: Fachkräftegewinnung im Bereich Pflege und Gesundheit

 

·         Die Fachkräfteengpässe stellen die Trägereinrichtungen insbesondere im Bereich der Pflege vor große Herausforderungen. Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland kann ein Baustein sein, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Hier liegt es bei den politischen Akteuren auf Bundes- und Landesebene günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.

·         Nötig sind entsprechende Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Erleichterungen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Anwerben unter fairen Bedingungen stattfindet.

 

Ziff. 91: Teilhabechancengesetz

 

Die BAGFW begrüßt ausdrücklich die Schaffung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu längerfristig angelegten Förderung von Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind. Damit ergeben sich neue Chancen auf eine Beteiligung am Erwerbsleben, verbesserte soziale Teilhabe und eine Reintegration in ungeförderte Erwerbstätigkeit.

 

·         Der Gesetzgeber hat es aber versäumt, die notwendige Förderung langfristig als Regelinstrument zu verankern. Das neue Instrument ist befristet. Es tritt zum 01.01.2025 außer Kraft.

·         Die Fördervoraussetzungen für das neue Instrument sind so eng gefasst
( grundsätzliche Fördervoraussetzung von sechs Jahren Leistungsbezug nach dem SGB II ohne nennenswerte Beschäftigung im Siebenjahreszeitraum, keine Berücksichtigung entsprechender Zeiten etwa im SGB XII, AsylbLG), dass eine große Zahl von Langzeitarbeitslosen ohne Angebot bleiben werden. 

·         Nach Auffassung der Verbände der BAGFW kann die Beschäftigung im sozialen Arbeitsmarkt nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Es wird daher kritisch bewertet, dass interessierte Leistungsberechtigte bei Maßnahmenantritt mit einer doppelten Sanktionsandrohung (hinsichtlich des Antritts des Arbeitsverhältnisses und Aufrechterhaltung desselben sowie hinsichtlich des verpflichtenden beschäftigungsbegleitenden Coachings) konfrontiert werden.[2]

 

Ziff: 92/93: Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten

 

Die BAGFW begrüßt das Vorhaben des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes der Bundesregierung, das die Erwerbsmigration von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten bedarfsorientiert zulassen will.

 

·         Insbesondere im Bereich der Einreise zu Ausbildungs- und Qualifizierungszwecken sieht die BAGFW deutlichen Verbesserungsbedarf. Es bedarf klarer Regelungen im Aufenthaltsrecht, die mit der Lebenswirklichkeit übereinstimmen. Zu hohe Anforderungen an Auszubildende bezüglich der Lebensunterhaltssicherung werden eine Anwerbung von Nachwuchskräften erschweren.

·         Mit Bedauern ist festzustellen, dass das Gesetzesvorhaben der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung einer Vorrangprüfung nicht nachkommt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Bedarfen des deutschen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.


 

 

Ziff. 96: Fachkräftebedarf im Pflegebereich

 

Die Bundesregierung will dem steigenden Bedarf an Pflegepersonal durch verschiedene Initiativen begegnen. Daher begrüßt die BAGFW die breite Einbindung der Wohlfahrts- und Sozialverbände in der Entwicklung konkreter Maßnahmen durch die „Konzertierte Aktion Pflege“.

 

·         Im NRP-Entwurf fehlt eine Bezugnahme auf das Pflegeberufegesetz, das verbesserte Rahmenbedingungen und eine Aufwertung der Pflegeausbildung zum Ziel hat. Um eine qualifizierte Umsetzung des Pflegeberufegesetzes zu ermöglichen bedarf es jedoch einer Anschubfinanzierung der Pflegeschulen. Das gleiche gilt für die Investitions- und Mietkosten, die nicht aus den Ausbildungsfonds finanziert werden können.

·         Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bietet gute Ansätze für eine Verbesserung der Fachkräftesituation, indem es die Pflegekräfte selbst in den Fokus nimmt. Allerdings sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend, um der Versorgungs- und Betreuungssituation von Menschen mit Pflegebedarf heute und in Zukunft wirklich gerecht zu werden. Hierzu fehlt es an einem umfassenden Konzept, das Rahmenbedingungen für gute Arbeit, eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte und mehr Zeit für Pflege und Betreuung sichert.

·         Wir halten die Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung für dringend erforderlich, um die Mehrausgaben zu finanzieren, die sich aus der Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem Zweiten Pflege-Stärkungsgesetz ergeben haben. Mit der Beitragsanpassung sollen jedoch nicht nur entstandene Defizite in der Pflegeversicherung ausgeglichen, sondern auch Kosten für im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt werden. Nach Einschätzung der BAGFW reicht die Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte zum 01.01. 2019 dafür nicht aus.  

 

III.E. „Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern“  

 

Ziff. 160: Nutzung des ESF zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit

 

·         Die Bundesregierung und die Länder nutzen die Mittel des Europäischen Sozialfonds, um über verschiedene Programme Menschen nach langer Arbeitslosigkeit wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Übergangsangebote zu schaffen. In diesem Zusammenhang möchte die BAGFW darauf hinweisen, dass es sowohl für die Träger von ESF-Projekten als auch von den Teilnehmenden der Programme von enormer Wichtigkeit ist, dass es einen nahtlosen Übergang von der jetzigen in die nächste Förderperiode ab 2021 gibt. Hier müssen Wege gefunden werden, dass etablierte Strukturen, Programme und Angebote aufgrund der absehbaren Förderlücke nicht abbrechen und eine Weiterfinanzierung sichergestellt wird.

 


 

 

Ziff. 166: Kinderarmut bekämpfen

 

Es müssen zielgenaue, umfassende Lösungen zur Bekämpfung von Kinderarmut gefunden werden, um die Lebenssituation von Familien unbürokratisch und nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen sollte perspektivisch eine Bündelung zentraler monetärer Leistungen zu einer existenzsichernden Grundsicherung für Kinder erfolgen.

 

·         Die im Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags bewertet die BAGFW als einen ersten Schritt in Richtung einer allgemeinen Kindergrundsicherung. Allerdings bleiben die Antragsverfahren zu kompliziert. Die geplanten Neuregelungen gehen nicht weit genug, um den besonderen Unterstützungsbedarfen von Familien mit kleinen Einkommen und insbesondere von Alleinerziehenden gerecht zu werden und einen besseren Zugang zu den Förderleistungen zu schaffen.

·         Die BAGFW begrüßt auch, dass die Maßnahmen des Starke-Familien-Gesetzes auf eine verbesserte Bildungsteilhabe der von Armut betroffenen Kinder zielen. Allerdings sind auch hier die geplanten Leistungen viel zu niedrig bemessen.[3]

 


[1] <link europa veroeffentlichungen detail article eckpunkte-der-bagfw-zur-weiterentwicklung-des-eu-haushaltes-und-der-europaeischen-struktur-und-inv-1>Siehe BAGFW-Eckpunkte zur Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

[2] Vgl. <link suche detailansicht-tt-news article stellungnahme-der-bagfw-zum-entwurf-eines-10-sgb-ii-aendg-teilhabechancengesetz-und-zu-einem>BAGFW-Stellungnahme zum Teilhabe-Chancen-Gesetz und zu einem sozialen Arbeitsmarkt

 

[3] Vgl. <link veroeffentlichungen stellungnahmenpositionen detail article stellungnahme-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zum-starke-familien-gesetz-stafamg>BAGFW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien

<link veroeffentlichungen stellungnahmenpositionen detail article stellungnahme-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zum-starke-familien-gesetz-stafamg>und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-GesetzStaFamG)