Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Langzeitpflege

Katalog dient den handelnden Akteuren in allen Institutionen zur Orientierung, Weiterentwicklung und zur Diskussion, zum Anschieben von Maßnahmen und Lösungen und schließlich zur Umsetzung.

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Die Bürokratie in der Langzeitpflege erreicht jedes Jahr einen neuen Höchststand. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, Pflegeeinrichtungen und Mitarbeitende, Kostenträger, Prüfinstitutionen und Behörden klagen unter der Last der Regelungen von Bundesgesetzen, bundesweiten Regelungen wie Rahmenverträgen, Rahmenempfehlungen, Richtlinien, Verordnungen und Festlegungen, die i.d.R. nochmal in Landesrecht oder in landesspezifischen Verträgen umgesetzt werden und deren Maßgaben in Pflegeeinrichtungen bürokratischen Aufwand auslösen. Daneben und scheinbar losgelöst davon erzeugen ordnungsrechtliche Regelungen in den Ländern nochmal weiteren Aufwand. Dabei fällt schnell auf, dass die unterschiedlichen Regelungen und Anforderungen i.d.R. nicht aufeinander abgestimmt sind und doppelter bzw. mehrfacher Aufwand erzeugt wird. Auch pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige blicken oftmals nicht durch das Dickicht der für sie relevanten Regelungen, die Antrags- oder Genehmigungsverfahren belasten. 

Entbürokratisierung tut dringend Not. Personalaufwand und Kosten sind durch Bürokratie deutlich gestiegen. Prozesse müssen nun hinterfragt und teilweise gestrichen oder überbehördlich und über die Bund- und Ländergrenzen hinweg zusammengefasst werden. Grundsätzlich muss das Prinzip „Once-Only“ gelten. Digitalisierung kann mehr Synergien und Effizienz erzeugen, aber die Digitalisierung von bestehenden Prozessen schafft oftmals weitere Bürokratie. Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens statt Misstrauen und die Lösung von Datenschutzproblemen. Alle neuen Regelungen sollten sich künftig an den Prämissen „One in, one out“ orientieren, um keine weiteren bürokratischen Anforderungen zu schaffen, ohne dass alte abgeschafft werden. Aber dies ist nur möglich, wenn in die Prozesse alle Ebenen und Akteure aus Bund und Ländern und Kommunen einbezogen werden. 

Die vorgelegte Liste ist nur ein Anfang. Weitere Präzisierungen und Ergänzungen von Themen sind erforderlich – insbesondere auch aus Sicht Pflegebedürftiger und Ihrer Angehörigen.