Reform der Pflegeversicherung

Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der kommunalen Spitzenverbände

Die Ausgaben in der Altenpflege sind hoch und werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Ursachen hierfür sind auf der einen Seite die demografische Entwicklung und die zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen, auf der anderen Seite Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen, eine bessere Entlohnung der beruflich Pflegenden und eine verbesserte Personalausstattung der Pflegeheime und ambulanten Dienste.

Um die Pflegebedürftigen und ihre Familien nicht weiter zu überfordern, ist eine Pflegereform erforderlich und von der Politik auch angekündigt. Jede Reform muss sich am Ende daran messen lassen, ob und inwiefern sie den Pflegebedürftigen und auch den Pflegenden eine Verbesserung bringt. Zugleich sollte die Pflegereform auch nicht zu Lasten der kommunalen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) gehen.

Dazu sind aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege drei Punkte von vorrangiger Bedeutung:

1. Die Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen in Ergänzung zu den Versicherungsleistungen selbst aufbringen, müssen dauerhaft und sozial verträglich begrenzt werden.

2. Die medizinische Behandlungspflege ist auch in der stationären Altenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren.

3. Notwendige Investitionen sollten durch die Länder angemessen finanziert werden. Zugleich muss die ambulante Versorgung gestärkt werden.