BAGFW-Pressemeldung

Roadmap zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen endlich veröffentlicht

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun die Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bewertet die vorgesehenen Maßnahmen als Schritte in die richtige Richtung.

BAGFW-Geschäftsführer Dr. Gerhard Timm: „Die Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Aus Sicht unserer Verbände ist jedoch auch die gesetzliche Verankerung der Einführung des Personalbemessungsinstruments unerlässlich, um die notwendige Verbindlichkeit herzustellen.“

Der Veröffentlichung voraus gingen mehrere Gesprächsrunden und Konsultationen mit dem BMG und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) war vereinbart worden, dass die genannten Ministerien unter Beteiligung der relevanten Akteure eine Roadmap entwickeln, in der die notwendigen Umsetzungsschritte für das Personalbemessungsverfahren dargestellt und mit einem Zeitplan versehen werden.

„Natürlich dürfen wir auch den ambulanten Bereich nicht aus den Augen verlieren“, so Timm weiter, „auch hier bedarf es einer Reduktion der Arbeitsdichte. Zwar ist ein Projekt für die ambulante Pflege vorgesehen, wir hätten uns aber deutlich mehr gewünscht.“

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege weisen zudem darauf hin, dass bei der dringend anstehenden Pflegeversicherungsreform darauf geachtet werden müsse, dass die Mehrkosten des Personalaufbaus von den Pflegekassen übernommen werden. Eigenanteile der Betroffenen dürften sich nicht noch zusätzlich erhöhen.

Kritisiert wird, dass die Umsetzung der relevanten weiteren Projekte im Rahmen der Roadmap unterm Strich in der Federführung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) erfolgen soll. Bei den Umsetzungsprozessen müsse es aber – wie bisher erfolgreich geschehen – eine wirkliche Beteiligung der Wohlfahrtsverbände und der anderen Leistungserbringerverbände geben.

Damit zu jedem Zeitpunkt der Personalbedarf zur Förderung und zum Erhalt der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der Bewohner/innen das Maß der Dinge bleibt, müsse ein darauf ausgerichtetes Pflegeverständnis des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bei der Erprobung und Evaluation des Verfahrens unbedingt berücksichtigt werden. Es ist sehr wichtig, dass die Roadmap diese Verbindung herstellt.

Die Roadmap hebt deutlich hervor, dass die Länder auf eine Harmonisierung der landesrechtlich geregelten Helfer- und Assistenzausbildungen in der Pflege hinwirken sollen. Ohne einen erheblichen Kapazitätsaufbau der Ausbildung dieser Helferberufe wird es kaum gelingen, das Personalbedarfsinstrument umzusetzen. Der nun beschriebene Weg ist aber noch weit entfernt von einer dringend notwendigen weiteren Ausbildungsoffensive.

Die Roadmap kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf