Stellungnahme der BAGFW: Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

Enormer Bedarf durch fortschreitenden Klimawandel

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo)

Wir freuen uns sehr, dass das Programm verstetigt wird, denn der Bedarf an Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen ist durch den fortschreitenden Klimawandel enorm.

Deshalb ist unsere wichtigste Anmerkung, dass die Ausstattung des Förderprogramms mit insgesamt 60 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2026 unserer Ansicht nach die Bedarfe bei Weitem nicht decken wird. Schon die eingesetzten Fördermittel von 150 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023 waren im ersten Förderfenster 2020 ausgeschöpft und viele Antragstellende konnten nicht berücksichtigt werden. Die als zu gering eingeschätzte Ausstattung des Förderprogramms wirkt zudem hemmend auf die Motivation der Antragstellenden, da der Aufwand einen Antrag einzureichen in keinem guten Verhältnis zur Förderwahrscheinlichkeit steht.

Wir begrüßen sehr, dass nun auch auf übergeordneter Ebene eines freien Trägers Personalausgaben für „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ gefördert werden können. Wir fänden es sehr wünschenswert, wenn auch auf regionaler Ebene die Möglichkeit zur Schaffung von Personalstellen für dieses Thema möglich wäre, um eine gezielte Betreuung einzelner Einrichtungen (z.B. bei der Antragstellung) gewährleisten zu können. Eine Konkretisierung, wer genau antragsberechtigt ist, wäre sehr hilfreich.

Wir begrüßen die Möglichkeit einer Anschlussförderung.

Unsere Anmerkungen für eine mögliche Verbesserung des Antrags- und Umsetzungsverfahrens sind folgende:

 

  • Antragsfristen und Projektzeiträume sollten mit den angestrebten Maßnahmen harmonieren. Das bedeutet, dass zum Beispiel Arbeiten wie Begrünungen nicht im Herbst oder Winter durchgeführt werden können.
  • Die Zeiträume für die Umsetzung der Maßnahmen dürfen nicht zu eng gefasst sein. Denn die aktuellen Schwierigkeiten bei eingeschränkten Lieferketten und Handwerker:innenmangel müssen Berücksichtigung finden.
  • Der Antrag und die Bewilligung dürfen nicht zu weit auseinanderliegen, da sonst Angebote ablaufen und Preise ggf. steigen. Hierdurch entsteht ein wirtschaftliches Risiko und ein doppelter Aufwand bei Antragstellenden und Anbieter:innen.
  • Einzelne Maßnahmen benötigen bei der Beantragung umfassende Vorabanalysen. Diese standen in der Vergangenheit zum Teil nicht im Verhältnis zur Maßnahme als solche. Zudem waren aufgrund des engen Antragsfensters viele Berater:innen ausgelastet und schwer zu buchen.
  • Der bisherige erforderliche Einsatz nachweislich qualifizierter Personen für die Antragskonzepte ist schwierig umzusetzen. Der Antrag sollte möglichst niedrigschwellig sein, so dass auch kleinere Einrichtungen davon profitieren können.
  • In diesem Zusammenhang ist das Augenmerk im Auswahlverfahren auf Antragstellende mit einem breiten Netzwerk als schwierig anzusehen, da besonders bei kleinen Trägern Mittel für die Klimaanpassung fehlen und es dringend Mittel braucht, um investive Anpassungsmaßnahmen durchzuführen.
  • Eine Förderquote von 100 Prozent bei investiven Maßnahmen wäre speziell für kleinere Träger ein wichtiger Baustein.
  • Zu 5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben Förderschwerpunkte 1 und 2:

 

Es werden keine Personalkosten zur Leitung/Koordinierung des Vorhabens gefördert. Diese Leistungen müssen jedoch erbracht werden, insbesondere dann, wenn überwiegend externe Leistungen zur Umsetzung eingesetzt werden. Hier würden wir gerne anregen, dass Personalkosten (ggf. in definiertem Umfang und Eingruppierung) als förderfähige Kosten aufgenommen werden, unter der Bedingung, dass die Personalkosten ausschließlich als Eigenleistung erbracht werden. Mit einer solchen Regelung könnte:

- Die notwendig zu erbringende Leistung der Koordination dargestellt werden.

- Vor allem kleinere Einrichtungen, die bare (ungebundene) Eigenmittel mitunter nur schwer aufbringen können, könnten so die Förderung beantragen.

  • Die maximale Fördersumme im FSP 1 beträgt 100.000 EUR. Eine Konkretisierung, ob die förderfähigen Gesamtkosten bei einer Förderquote von 90% dann bei 111.111,00 € liegen, wäre sehr hilfreich.
  • Die Bereitstellung von Arbeitshilfen wie die erwähnte Fortschrittsmatrix zum Grad der Klimaanpassung, zu De-minimis und AGVO wären wünschenswert.
  • Die Beweiserbringung mittels Fotos erwies sich in der Vergangenheit als aufwändig und wenig praktikabel, da die Anforderungen an die Fotos nicht klar waren.

 

Unsere Anmerkungen zu den vorgeschlagenen naturbasierten Lösungen im Förderschwerpunkt 2:

 

  • Solar-Gründächer zur Kombination aus Begrünung und Stromerzeugung und Smart-Home-Technologien für Soziale Einrichtungen, z.B. zur Steuerung von Heizungs- / Kühlungsanlagen und intelligente Verschattungssysteme (Jalousien) sollten auch förderfähig sein.