Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die Tagespflege vom 28.02.2020

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die künftige QPR für die Tagespflege durchgän-gig auf dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aufbaut und damit auch durchgängig den Prozess des neuen Pflegeverständnisses von der Begutachtung, Feststellung der Pflegebedürftigkeit, über den Pflegeprozess und dessen Dokumentation bis hin zur internen Qualitätsbewertung und externen Qualitätssicherung fortsetzt.