Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz – ZVEG)

Seit den 1990er Jahren hat die Bundesregierung in drei repräsentativen Befragungen Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen erheben lassen

Seit den 1990er Jahren hat die Bundesregierung in drei repräsentativen Befragungen Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen erheben lassen. Durch diese Erhebungen konnten wesentliche Erkenntnisse über die Zeitverwendung der Bevölkerung gewonnen werden. Damit wurde eine wichtige Datengrundlage für gesellschaftspolitische Maßnahmen geschaffen.

Die Daten von Zeitverwendungserhebungen (ZVE) gaben Aufschluss über die Zeitverwendung von Personen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Haushaltstypen. Dem Umfang unbezahlter Arbeit, wie zum Beispiel Hausarbeit und Kinderbetreuung, Ehrenamt oder Nachbarschaftshilfe, Pflege und Betreuung, Arbeitsbelastung und Arbeitsteilung in der Familie, Arbeitsteilung Männer – Frauen, Armut galt hierbei besonderes Interesse. Aber auch Angaben über die Dauer von Bildungs- oder Freizeitaktivitäten wurden erhoben.

Das Datenmaterial bietet sich vor allem als Grundlage für frauen- und familienpolitische Diskussionen und wissenschaftliche Untersuchungen an. Erkenntnisse zu einer Vielzahl anderer Themenschwerpunkte wie beispielsweise zur Zeitverwendung älterer Menschen, zu Mobilität oder Arbeitszeitarrangements sind zu erwarten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wünscht, dass in der Erhebung bzw. der Auswertung der Daten digitale Themen eine besondere Rolle spielen - Zeitverwendung für digitale Medien usw. Zur Datenverwendung möchten wir gern unsere Erwartung äußern, dass die Datensätze in anonymisierter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, und zwar in offener Form, nicht aggregiert. Das wäre vor allem in Bezug auf andere relevante Datensätze von Interesse (z.B. Freiwilligensurvey).

Weiterhin erscheint uns die Frage nach einer amtlich festgestellten Behinderung notwendig, wie ebenfalls die Frage, seit wann die Behinderung/Beeinträchtigung vorliegt. Für die Belange behinderter Menschen ist es wichtig, dass Daten über Menschen mit Behinderungen auch den sie vertretenden Wohlfahrts- und Sozialverbänden zugänglich gemacht werden.

Eine neue Erhebung der Zeitverwendung würde nicht nur die aktuelle Zeitverwendung der Bevölkerung aufzeigen, sondern auch erlauben, Veränderungen gegenüber den Ergebnissen der vorangegangenen Befragungen darzustellen und Vergleiche zu anderen europäischen Ländern zu ziehen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt es grundsätzlich, dass mit dem Gesetzentwurf die Erhebung zur Zeitverwendung auf Dauer gestellt wird.