Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

Unter anderem entspricht die im Referentenentwurf vorgeschlagene Anhebung der Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 € den Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege und wird daher ausdrücklich begrüßt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) möchte, als Zusammenschluss der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, zum vorliegenden Re-ferentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stellung nehmen.