Überprüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vorschläge der BAGFW

Die BAGFW begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen eines partizipativen Prozesses gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu überprüfen. Die Einbindung aller Akteure bietet eine Chance, die zentralen Ansatzpunkte für Vereinfachungen und Verbesserungen zu identifizieren. Die Überprüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll nach dem Wunsch des Bundesministeriums das Ziel verfolgen, die Wirksamkeit der Instrumente zu stärken, die Praktikabilität für Jobcenter und Träger zu verbessern sowie unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. 

Die Freie Wohlfahrt begrüßt die Überprüfung und betont, dass die Bewertung der “Wirksamkeit” eines Instruments sich aus den jeweiligen Zielen des Gesetzes ergeben muss. So dienen verschiedene Instrumente wie Arbeitsgelegenheiten oder die Teilhabe am Arbeitsmarkt sowohl arbeitsmarktpolitischen wie sozialpolitischen Zielen. Insbesondere die Instrumente für arbeitsmarktferne Gruppen dürfen mit Blick auf ihre Wirksamkeit nicht allein an dem Maßstab eines Übergangs in eine (ungeförderte) Beschäftigung bewertet werden. Das Teilhabechancengesetz verfolgt beispielsweise mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) das Ziel, langjährig arbeitslosen Menschen durch geförderte Beschäftigung und ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soziale Teilhabe zu ermöglichen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und damit zu ihrer sozialen Stabilisierung beizutragen. Die Evaluation des IAB bestätigt in dieser Hinsicht die Wirksamkeit dieses Instruments durch positive Effekte auf soziale Teilhabe, subjektives Wohlbefinden und Beschäftigungsfähigkeit. Jüngere Analysen aus dem IAB belegen darüber hinaus, dass das Instrument auch arbeitsmarktpolitisch wirkt: 35 Prozent der Geförderten mit der kompletten Förderdauer von fünf Jahren waren auch ein halbes Jahr nach Abschluss der Förderung noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt[1].  Aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege kommt es insbesondere darauf an, passgenaue Förderangebote für langzeitarbeitslose Menschen zu erhalten, ausreichend zu finanzieren und ihre Umsetzung zu vereinfachen. Die folgenden Anmerkungen konzentrieren sich auf die Bereiche § 16d SGB II, § 16i SGB II, die Finanzierung der Eingliederungsleistungen sowie die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Angesichts der Komplexität des Vorhabens wäre eine längere Beteiligungsfrist sehr wünschenswert gewesen. 
 


[1] Vgl. Bömmel u.a. (2026): Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“: erste positive Befunde zur Beschäftigungssituation nach fünfjähriger Förderung, IAB-Forum vom 4.8.2026, online: https://iab-forum.de/foerderinstrument-teilhabe-am-arbeitsmarkt-erste-positive-befunde-zur-beschaeftigungssituation-nach-fuenfjaehriger-foerderung/?utm_source=chatgpt.com