Vorschlag der BAGFW zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in Situationen in Anspruch genommen werden, in denen eine Versorgung in der Häuslichkeit zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderli-chen Umfang gewährleistet werden kann.
 

Kurzzeitpflege kann in Situationen in Anspruch genommen werden, in denen eine Versorgung in der Häuslichkeit zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann. Ziele der Leistung sind die Stabilisierung der Versorgungssituation, die Vermeidung eines vorzeitigen Einzuges in eine Pflegeeinrichtung sowie eine Unterstützung / Entlastung der pflegenden Angehörigen. Leistungen der Kurzzeitpflege kann in (solitären) Kurzzeitpflegeeinrichtungen und in stationären Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege als sog. eingestreute Kurzzeitpflegeplätze erbracht werden.