Stellungnahme der BAGFW zur Errichtung der „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“

Die BAGFW begrüßt grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfes „das Bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern.“ Die Errichtung einer durch den Staat dominierten Stiftung, die sich hauptsächlich als Servicestelle versteht, sieht die BAGFW jedoch kritisch.

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfes „das Bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern.“ Ca. 2,5 bis 3 Millionen Menschen engagieren sich in Vereinen, Initiativen, Hilfswerken und Selbsthilfegruppen der Mitgliedsverbände der BAGFW. Die Errichtung einer durch den Staat dominierten Stiftung, die sich hauptsächlich als Servicestelle versteht, sieht die BAGFW sehr kritisch. Auf der Grundlage der einzelverbandlichen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung des BMFSFJ (siehe Anlage) sieht die BAGFW im aktuellen Gesetzgebungsverfahren folgenden Korrekturbedarf:

1. Doppelstrukturen vermeiden und subsidiär fördern

Die Stiftung sollte vorrangig eine Förderstiftung sein, sich am Grundsatz der Subsidiarität orientieren, weniger operative Funktionen wahrnehmen und keine Aufgaben übernehmen, die bereits von anderen Stellen bearbeitet werden. Die Errichtung der Bundesstiftung darf nicht zu Lasten bestehender und bewährter Angebote, z. B. der Verbände und der Länder gehen.

2. Nachhaltige und transparente Projektförderungen schaffen

Die Förderentscheidungen der Stiftung müssen auf der Grundlage von Qualitätskriterien erfolgen. Dadurch sollen Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen gewährleistet sein und Förderungen nach dem Gießkannenprinzip ausgeschlossen werden. Die Stiftung sollte sowohl mittelfristig angelegte Projektförderungen (fünf bis sieben Jahre) als auch kurzfristige Projektförderungen ermöglichen.

3. Adäquate Mitwirkung in den Entscheidungsstrukturen der Stiftung ermöglichen

Die in der BAGFW zusammengeschlossenen sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gehen davon aus, dass sie aufgrund ihrer besonderen zivilgesellschaftlichen Bedeutung in angemessener Weise in die Entscheidungsstrukturen und insbesondere in den Stiftungsrat eingebunden werden. Darüber hinaus ist eine möglichst breite Partizipation der Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Das aktuell bestehende Vetorecht der am Stiftungsrat beteiligten Ministerien sollte nach Auffassung der BAGFW im Gesetzentwurf gestrichen werden.

Berlin, 02.12.2019

 

Bundesarbeitsgemeinschaft

der Freien Wohlfahrtspflege e. V.

Dr. Gerhard Timm

Geschäftsführer

 

 

Kontakt:

Dörte Lüdeking (d.luedeking(at)drk.de)