Jahresbericht 2022 der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht

Vorsitz: Sabine Weisgram, AWO

Umsetzung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 1.1.2023 ist die Reform des Betreuungsrechtes in Kraft getreten. Die im Jahr 2021 hierfür begonnen Vorbereitungen wurden in 2022 fortgeführt.

Im Februar 2022 wurde der Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften vorgelegt. Die BAGFW bekam die Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben, welche durch die AG Betreuungsrecht erarbeitet wurde.

Der Referentenentwurf stellte eine konsequente Vervollständigung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021(BGBl. I S. 882) dar. Die meisten Regelungen ergeben sich zwingend aus dem genannten Reformgesetz und wurden in den Beratungen der vom BMJ eingesetzten Arbeitsgruppen ausführlich besprochen. In der Stellungnahme wurden im Wesentlichen die Regelungen zur Registrierung durch die Stammbehörde, die Voraussetzung für die berufliche Betreuungsführung ist, kommentiert.

Im April 2022 erschien der Entwurf einer Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV). Auch hierzu wurde durch die AG Betreuungsrecht eine Stellungnahme für die BAGFW erstellt.

Der Verordnungsentwurf enthielt im Wesentlichen die Voraussetzungen, die für die Registrierung gem. § 23 Absatz 3 BtOG vorliegen müssen: die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde und der Nachweis einer Berufshaftversicherung. Diese Kriterien dienen der Steigerung und Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung.

In der Stellungnahme wurden die Regelungen zum Nachweis der ausreichenden Sachkunde kommentiert, denn diese stellen die Betreuungsvereine vor die größten Herausforderungen.

Die Umsetzung des neuen Gesetzes liegt insbesondere im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Sie müssen mit ihren Ausführungsgesetzen die Weichen für die Verwirklichung der genannten Verbesserungen stellen. Auf diesen Umstand, die damit einhergehenden Erfordernisse und Probleme wies die BAGFW mit ihrer Pressemitteilung vom 26.8.2022 hin, welche von der AG Betreuungsrecht vorbereitet wurde. Die Umsetzung wichtiger Reformziele hängt wesentlich davon ab, dass die Länder den Anspruch der Betreuungsvereine aus § 17 BtOG umsetzen und die von ihnen erwartete Querschnittsarbeit zur Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern i. S. v. bedarfsgerecht finanzieren.

Fachtag 2023


„Zusammenarbeit an den Schnittstellen“ (Arbeitstitel)

Der alle zwei Jahre stattfindende Fachtag Betreuungsvereine findet am 12.10.2023 wieder in Präsenz in Kassel statt. Die Planungen hierfür wurden bereits im Herbst 2022 begonnen.

Vorsitz der AG


Die bisherige Vorsitzende, Barbara Dannhäuser, ist zum 31.12.2021 von ihrem Amt zurückgetreten. Am 1.1.2022 hat Sabine Weisgram den Vorsitz übernommen.