Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das in der Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode festgelegte Ziel, die Dienstdauer von Grundwehrdienst- und Zivildienstleistenden von neun auf sechs Monate zu verkürzen, zu erreichen.