Europa
Die BAGFW hat für die Vorbereitung und Ausgestaltung der Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 Empfehlungen für den Beratungs- und Entwicklungsprozess für Interessierte in den europäischen und nationalen Entscheidungsgremien verabschiedet:
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Die BAGFW hat für die Vorbereitung und Ausgestaltung der Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 Empfehlungen für den Beratungs- und Entwicklungsprozess für Interessierte in den europäischen und nationalen Entscheidungsgremien verabschiedet:
Die BAGFW bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen v. 25.5.2016. Die Abgabefrist einer Stellungnahme ist leider sehr kurz, weshalb sich die Verbände auf einige, wenige Aspekte beschränken müssen.
Die in der BAGFW kooperierenden Verbände unterbreiten mit Blick auf die notwendige Anpassung der Personalschlüssel in vollstationären Einrichtungen einen weitergehenden Vorschlag zu § 92c SGB XI - Neuverhandlung der Pflegesätze.
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Die Europäische Kommission möchte Standpunkte zur Zweckmäßigkeit und möglichen Weiterentwicklung des aktuellen Transparenzregisters für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, einholen.
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Die Europäische Kommission möchte Standpunkte zur Zweckmäßigkeit und möglichen Weiterentwicklung des aktuellen Transparenzregisters für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, einholen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des vorliegenden Referentenentwurfs liegen auf der Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in der Hilfe zur Pflege im SGB XII.
Ziel aller Aktivitäten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ist die Verbesserung von Lebenslagen von Armut bedrohten und betroffenen Menschen.
Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 als verbindliches Recht in Deutschland ist die Aufgabe verbunden, deren Vorgaben in Deutschland in nationales Recht umzusetzen.