Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes durch das PSG II zum 01. Januar 2017 wir ebenfall die Anpassung in der Pflege-Buchführungs-verordnung erforderlich. Die BAGFW begrüßt diese Anpassung grundsätzlich. Im Detail sieht die Stellungnahme so aus.
Aufgrund von Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden Änderungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinen notwendig. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege machen gern von ihrem Recht zur Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 114 SGB XI Gebrauch.
Die BAGFW begrüßt die geplante Einführung eines niedrigschwelligen partizipativen Schlichtungsverfahrens und dass die Bundesregierung die notwendigen Folgeänderungen zum BGG zügig umsetzen will. Die BAGFW nimmt zu den folgenden ausgewählten Punkten Stellung:
Die BAGFW begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Qualität der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln weiterzuentwickeln. Im Einzelnen nimmt sie zu den Änderungen des Artikel 1 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Stellung:
Änderung des Sozialgesetzbuchs – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung
Nach § 13 SGB IX vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 bis 5 SGB IX auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Gemeinsame Empfehlungen. Die BAR hat einen Vorschlagsentwurf zur Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ vorgelegt.
Europa
Die BAGFW hat für die Vorbereitung und Ausgestaltung der Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 Empfehlungen für den Beratungs- und Entwicklungsprozess für Interessierte in den europäischen und nationalen Entscheidungsgremien verabschiedet:
Europa
Die BAGFW hat für die Vorbereitung und Ausgestaltung der Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 Empfehlungen für den Beratungs- und Entwicklungsprozess für Interessierte in den europäischen und nationalen Entscheidungsgremien verabschiedet:
Die BAGFW bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen v. 25.5.2016. Die Abgabefrist einer Stellungnahme ist leider sehr kurz, weshalb sich die Verbände auf einige, wenige Aspekte beschränken müssen.