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Nach § 119b Absatz 2a SGB V haben die Vertragsparteien nach § 82 Absatz 1 und § 87 Absatz 1 SGB V erstmals bis zum 30. Juni 2019 im Benehmen mit den Vereini-gungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verbindliche Anforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik zum…
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfes, Eltern und Kinder in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zu entlasten und die Unterhaltsheranziehung zu vereinheitlichen.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) wurde im Jahr 2012 eingeführt, um einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Arbeitsförderung zu leisten und die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt, dass der Gesetzgeber den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation vorgelegt hat.
Derzeit werden zahlreiche Gesetzesvorhaben im Bereich Flucht, Migration und Rückkehr verhandelt. Der Fokus dieser Gesetze liegt im Wesentlichen darauf, die Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender schneller durchzusetzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt, dass der Gesetzgeber eine Strukturreform vorgelegt hat, die die Grundlage für die Unabhängigkeit und einheitliche Arbeitsweise der Medizinischen Dienste schafft.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusam-mengeschlossenen Wohlfahrtsverbände betreiben mehr als 27.000 Kindertageseinrich-tungen, mit fast 2 Millionen Plätzen und beschäftigen dort über 375.000 Mitarbeitende.