Anlässlich einer Betriebsprüfung des Deutschen Roten Kreuzes – Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Lange Jahre war die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland auf stationäre Behandlung beschränkt. Die ambulante psychiatrische Pflege wurde erst in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts im Rahmen von unterschiedlichen Modellprojekten aufgebaut.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände setzen sich seit langem für ein staatliches Integrationsangebot ein.
Europa
Entschiedener politischer Wille zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und neue Impulse für den nationalen Aktionsplan Soziale Integration sind erforderlich
Der Bericht 2005 "Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", in dem die Ergebnisse der ersten drei Hartz-Gesetze dargestellt und erläutert werden, ist am 1. Februar im Bundeskabinett und am 9. Februar im Deutschen Bundestag beraten worden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege nimmt nachfolgend Stellung zu dem o. g. Gesetzgebungsvorhaben unter Einschluss des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vom 7. Feb. 2006 (Ausschussdrucksache 16(11)80.
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Europäische Genossenschaft in das deutsche Recht einzuführen und zugleich das deutsche Genossenschaftsrecht zu modernisieren.
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Europäische Genossenschaft in das deutsche Recht einzuführen und zugleich das deutsche Genossenschaftsrecht zu modernisieren.
Gesundheitswesen
nach Beteiligung im Abstimmungsverfahren in der letzten Legislaturperiode zum jetzt vorliegenden Regierungsentwurf möchten wir für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auch den neuen Ausschussmitgliedern unsere Auffassung zu den oben bezeichneten Gesetzesentwürfen mitteilen.
Die Forderung nach mehr Wettbewerb in der Sozialleistungserbringung ist nicht neu. Ab 1993 wurde dem vom Gesetzgeber mit der Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips im Sozialhilferecht, 1994 im Pflegeversicherungs- und später auch im Jugendhilferecht entsprochen.