Vergaberecht
BAGFW macht von der Möglichkeit Gebrauch, sich auch an der nunmehr stattfindenden Konsultation zum Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung zu beteiligen.
Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich mit knappen Mitteln bei häufig steigender Nachfrage und wachsender Konkurrenz mit privatwirtschaftlich ausgerichteten Anbietern auseinander...
Paradigmawechsel eingeleitet: Grundlage der Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist zukünftig der Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr die an Defiziten orientierte Dauer bestimmter Verrichtungen.
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes durch das PSG II zum 01. Januar 2017 wir ebenfall die Anpassung in der Pflege-Buchführungs-verordnung erforderlich. Die BAGFW begrüßt diese Anpassung grundsätzlich. Im Detail sieht die Stellungnahme so aus.
Aufgrund von Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden Änderungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinen notwendig. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege machen gern von ihrem Recht zur Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 114 SGB XI Gebrauch.
Die BAGFW begrüßt die geplante Einführung eines niedrigschwelligen partizipativen Schlichtungsverfahrens und dass die Bundesregierung die notwendigen Folgeänderungen zum BGG zügig umsetzen will. Die BAGFW nimmt zu den folgenden ausgewählten Punkten Stellung:
Die BAGFW begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Qualität der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln weiterzuentwickeln. Im Einzelnen nimmt sie zu den Änderungen des Artikel 1 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Stellung:
Änderung des Sozialgesetzbuchs – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung
Nach § 13 SGB IX vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 bis 5 SGB IX auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Gemeinsame Empfehlungen. Die BAR hat einen Vorschlagsentwurf zur Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ vorgelegt.
Europa
Die BAGFW hat für die Vorbereitung und Ausgestaltung der Weiterentwicklung des EU-Haushaltes und der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 Empfehlungen für den Beratungs- und Entwicklungsprozess für Interessierte in den europäischen und nationalen Entscheidungsgremien verabschiedet: