Migration und Integration

Hier sind BAGFW-Stellungnahmen, Publikationen und weitere Materialien zu zahlreichen Themen der Migration und Integration zu finden. Dazu zählen Asyl- und Flüchtlingsfragen, Begleitung der Integrationsprogramme und Verhandlungen mit Zuwendungsgebern. In der BAGFW werden sie im Fachausschuss Migration und Integration bearbeitet, in dem Expertinnen und Experten der Verbände zusammenarbeiten.

Parlamentarisches Frühstück zum Bundesflüchtlingsprogramm und zur Asylverfahrensberatung

Auf Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) 
kamen am 6. November 2025 Mitglieder des Deutschen Bundestages mit Vertreter:innen aus Verbänden, Trägerorganisationen 
und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Parlamentarischen Frühstücks zusammen.  

Im Zentrum der unter der  Schirmpatenschaft von Sebastian Fiedler (SPD) und Alexander Throm (CDU) stehenden Veranstaltung, standen die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege zur Beratung, Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten.  

Diskutiert wurde über die Bedeutung und Zukunft der zentralen Strukturen, die Geflüchteten bundesweit Teilhabe und effektive und faire Verfahren ermöglichen - etwa durch psychosoziale Unterstützung oder unabhängige Beratung im Asylverfahren - sowie zu den Bedarfen, Herausforderungen und notwendigen politischen Weichenstellungen in beiden Programmen. 

Im Fokus standen dabei zwei zentrale Programme:

  • das von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege umgesetzte Bundesflüchtlingsprogramm
  • sowie die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung und die besondere Rechtsberatung für queere und andere besonders vulnerable Geflüchtete.

Über das Bundesflüchtlingsprogramm werden bundesweit Psychosoziale Zentren gefördert, die traumatisierten Geflüchteten spezialisierte psychosoziale und therapeutische Unterstützung bieten. Zudem stärkt das Programm die Koordinierung, Qualifizierung, Vernetzung und den Wissenstransfer innerhalb der Flüchtlingssozialarbeit der Wohlfahrtsverbände. 

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung berät Schutzsuchende und klärt ihren Schutzbedarf sowie ihre Bleibeperspektive und trägt somit zum effizienten, rechtssicheren und fairen Asylverfahren bei.

Für den Bundeshaushalt 2026 fordert die BAGFW eine bedarfsgerechte Verstetigung der Mittel: 

  • Das Bundesflüchtlingsprogramm sollte mit mindestens 27 Millionen Euro ausgestattet werden. Eine derzeit geplante Kürzung um rund 40% gefährdet die rechtzeitige Versorgung traumatisierter Geflüchteter und führt zu zusätzlichen Belastungen im Gesundheitssystem.
  • Für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung und die besondere Rechtsberatung für queere und sonstige besonders vulnerable Geflüchtete bedarf es einer weiterführenden Finanzierung mit mindestens 40 Millionen. Nur mit einem stufenweisen Ausbau und einer klaren Perspektive kann die Beratung flächendeckend und nachhaltig angeboten werden und als tragende Säule eines funktionierenden und effizienten Asylsystems fungieren.

FACTSHEETS 2025

Um im Rahmen der Aktionswoche auf Leistungen der Bundesprogramme Asylverfahrensberatung (AVB), Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die Psychosozialen Zentren (PSZ) aufmerksam zu machen, wurden die folgenden Factsheets erarbeitet. Diese dienen als Argumentationshilfe und können von den Trägern eingesetzt werden, um auf politische Entscheidungstreffer:innen, Presse und Fachöffentlichkeit zuzugehen und besonders in der Aktionswoche, die vom 29.09.-02.10.2025 stattfindet, zu lobbyieren.


#AnkommenUnterstützen #20JahreMBE

 

Seit 2005 bieten die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen mit der bundesgeförderten Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland. 
Beiträge und Interviews zum Jubiläum bietet die gemeinsamen Website der Trägerverbände:

https://www.migrationsberatung.org/de/20JahreMBE 

Mehr Infos zum Jubiläum


Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz - Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung


Der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden für geflüchtete Ukrainer:innen, Nicht-Ukrainer:innen mit unbefristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine sowie deren Familienangehörige um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob der vorübergehende Schutz über den 4. März 2026 hinaus erneut verlängert wird. Viele dieser Personengruppen wünschen sich eine langfristige Perspektive in Deutschland und möchten sich frühzeitig über Möglichkeiten zur Verstetigung der Aufenthaltserlaubnis informieren.

Die Fragen, welche Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden können, um den weiteren Aufenthalt nicht vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes abhängig zu machen und wie die Aufenthaltsverfestigung über eine Niederlassungserlaubnis möglich ist, haben somit für die Beratungspraxis eine hohe Relevanz. Besonders berücksichtigenswert sind in diesem Zusammenhang diejenigen Aufenthaltserlaubnisse, die darüber hinaus – anders als die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – den Weg in die Einbürgerung ermöglichen. 

Die vorliegende Arbeitshilfe möchte auf diesen Bedarf reagieren und entsprechende Informationen für die Beratungspraxis zur Verfügung stellen. Sie fokussiert insbesondere Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, also jene, die vom vorübergehenden Schutz erfasst sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach 
§ 24 AufenthG innehaben bzw. noch erteilt bekommen.


Nachhaltige Perspektiven für das Einwanderungsland Deutschland


Die Verbände haben 10 Handlungsmaximen aufgestellt als Zwischenruf für eine notwendige Debatte zur Migrations- und Integrationspolitik.




Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland, mehr als ein Viertel der Bevölkerung hat heute eine Einwanderungsgeschichte. Die Verbände der BAGFW stehen für eine Gesellschaft ein, die diese Menschen willkommen heißt und ihnen Teilhabe von Anfang an ermöglicht. Sie gestalten die Einwanderungsgesellschaft entscheidend mit. Durch ihre Einrichtungen und Dienste wissen sie aus erster Hand, was es bedeutet, Menschen beim Ankommen und bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Die Migrationsdienste beraten und begleiten, unterstützen beim Erlernen der deutschen Sprache und bei der Integration in den Arbeitsmarkt, bringen Geflüchtete unter und sind Orte der Begegnung. 

Mit einem Zwischenruf möchten die Verbände zu einer besonnenen und evidenzbasierten Debatte über Flucht, Migration und Integration aufrufen.

Das gesamte Dokument:


Familienleistungen für Unionsbürger:innen und ihre Angehörigen - neue Handreichung der BAGFW und der EU-GS erschienen

In der Beratung von Unionsbürgerinnen und -bürgern gehören Fragen nach Familienleistungen zu den häufigen Beratungsinhalten. Es handelt sich dabei um einen umfangreichen Themenkomplex, der sowohl das Sozialrecht, das Steuerrecht als auch das Freizügigkeitsrecht berührt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer möchten die Beraterinnen und Berater dabei unterstützen, Unionsbürgerinnen und -bürgern gezielt zu beraten. Diesem Zweck dient diese Broschüre. Rechtsanwältin Kleta Grießhaber, Berlin, und Claudius Voigt, GGUA, geben als Autor:in einen Überblick über Familienleistungen und berücksichtigen dabei die spezielle Situation mobiler Unionsbürgerinnen und -bürger. Sie greifen dabei die Themen rund um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Elternzeit sowie den Mutterschutz auf. Enthalten sind auch Praxistipps sowie weiterführende Hinweise.

Bei Interesse an einem Druckexemplar wenden Sie sich bitte per E-Mail an eu-gleichbehandlung(at)bk.bund.de (maximale Bestellmenge 10 Stück)


Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte

Der Informationsverbund Asyl und Migration e.V.  betreibt eine Webseite.

www.migrationsberatung.org


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