Gesundheitswesen
BAGFW begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung und Ausführungen des Gesetzentwurfs
Nach § 22 BGB-E wird einem wirtschaftlichen Verein die Rechtsfähigkeit nur dann verliehen, wenn „dies durch Gesetz bestimmt ist oder wenn es für den Verein unzu-mutbar ist, seinen Zweck in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genos-senschaft zu verfolgen“.
Europa
Deutschland fokussiert bei der Umsetzung des EHAP, genauso wie die Niederlande, Schweden und Dänemark, auf die „soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen“ (Operationelles Programm II; OP II).
Europa
Deutschland fokussiert bei der Umsetzung des EHAP, genauso wie die Niederlande, Schweden und Dänemark, auf die „soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen“ (Operationelles Programm II; OP II). In Deutschland sind dies die folgenden Zielgruppen: EU-Zugewanderte und ihre Kinder und…
Vergaberecht
Welche Regelungen sind zu beachten? Mit der Veröffentlichung der sog. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger am 7. Februar 2017 hat eine maßgebliche Reform des Vergaberechts nahezu ihren Abschluss gefunden.
Europa
Die BAGFW, in der die sechs Wohlfahrtsverbände Deutschlands zusammengeschlossen sind, setzt sich intensiv für bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe aller Menschen und für ein Durchbrechen sozialer Ungleichheiten ein.
Europa
Die BAGFW, in der die sechs Wohlfahrtsverbände Deutschlands zusammengeschlossen sind, setzt sich intensiv für bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe aller Menschen und für ein Durchbrechen sozialer Ungleichheiten ein.
Durch Beschluss des PSG III bedürfen die am 01.01.2017 in Kraft getretenen Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien - BRi) einer Aktualisierung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die partnerschaftliche Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Europäischen Semesters kontinuierlich fortsetzt.