Jahresbericht 2016 des Referates Finanzen und Innerbetriebliche Organisation

 

Da der Jahresabschluss 2016 noch nicht abschließend beraten wurde, erfolgt an dieser Stelle die Darstellung des Zahlenwerks 2015.


Finanzen 2015

Mit der detaillierten Kontrolle der finanziellen Seite der Arbeit der Geschäftsstelle hat die Mitgliederversammlung die Finanzkommission beauftragt. Die Geschäftsstelle berichtet gegenüber der Finanzkommission regelmäßig über die Einhaltung des Budgets des laufenden Jahres, den Jahresabschluss des Vorjahres und die finanziellen Planungen für das Folgejahr sowie weitere finanzrelevante Themen.

Die BAGFW gliedert ihr Rechenwerk in die Bereiche Geschäftsstelle Berlin zusammen mit dem EU-Büro und die Abteilung Wohlfahrtsmarken, die im folgenden Abschnitt separat dargestellt werden.


Geschäftsstelle Berlin und EU-Büro Brüssel

Um die Arbeit der Geschäftsstelle zu ermöglichen, sind im Jahr 2015 in den folgenden Bereichen Aufwendungen entstanden:


Aufwendungen

1. Personalaufwand der Geschäftsstelle in Berlin
und des EU-Büros in Brüssel   
1.053 TEUR
2. Aufwand für Sachkosten der Geschäftsstelle und Aufwendungen zur Durchführung
von Projekten
   658 TEUR
3. Sonstige Aufwendungen 129   TEUR
Summe der Aufwendungen1.840 TEUR

 

Die Geschäftsstelle in Berlin und das EU-Büro in Brüssel finanzierten sich 2015 im Wesentlichen durch
4 Ertragsquellen:


Erträge

1. Mitgliedsbeiträge der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
           774 TEUR
2. Zuschüsse und Zuwendungen zu laufenden Aufwendungen und Projekten
(Lotterie „GlücksSpirale“,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend,u. a.     
           509 TEUR
3. Erträge aus Finanzanlagen, Zinsen und ähnliche Erträge           255 TEUR
4. Sonstige Erträge           124 TEUR
Summe der Erträge
        1.662 TEUR

Die Geschäftsstelle schloss das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von 178 TEUR ab. Der Fehlbetrag wurde aus den Rücklagen finanziert.



Abteilung Wohlfahrtsmarken

Im Jahr 2015 sind folgende Aufwendungen in der Wohlfahrtsmarkenabteilung entstanden:


Aufwendungen

1. Personalaufwand                                126 TEUR
2. Materialaufwand                                                                                                 12.962 TEUR
3. Zuweisungen an Verbände aus Zuschlagserlösen                      1.761   TEUR
4. Sonstige Sachaufwendungen                           220 TEUR
Summe der Aufwendungen                      15.069 TEUR

 


Bei dem Materialaufwand handelt sich vor allem um den Wareneinkauf der Wohlfahrtsmarken. Die sonstigen Sachaufwendungen beinhalten unter anderem die Aufwendungen für Maßnahmen zur gemeinsamen Bewerbung der Wohlfahrtsmarken in der Öffentlichkeit durch die Spitzenverbände.

Die Wohlfahrtsmarkenabteilung in Köln finanzierte sich in 2015 wie folgt:


Erträge

1. Verkauf von Wohlfahrtsmarken / Sonderprodukten12.969 TEUR
2. Sonstige Erträge (u.a. Zuschlagserlöse aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken
durch die Deutsche Post AG)
 2.099 TEUR
Summe der Erträge15.068 TEUR

Die Wohlfahrtsmarkenabteilung schloss das Geschäftsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von 1 TEUR ab. Der Fehlbetrag wurde aus den Rücklagen finanziert.

 

 

Weiterleitung von Mitteln zur Durchführung sozialer Projekte

Aus den Zuschlagserlösen aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken durch die Deutsche Post AG wurden 2015 von der Geschäftsstelle  1.761 TEUR an die angeschlossenen Spitzenverbände weitergeleitet.

In ihrer Funktion als Destinatär der Lotterie „GlücksSpirale“ bewilligte die BAGFW im Jahr 2016 an ihre Mitgliedsverbände Mittel aus der GlücksSpirale in Höhe von 18.670 TEUR. Die Mittel wurden unverzüglich an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet und dort für die Realisierung von sozialen Projekten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt. Beispiele geförderter Projekte finden sich auf der Internetpräsenz der BAGFW ( www.bagfw.de ).

Die BAGFW weist im Rahmen eines Gesamtverwendungsnachweises gegenüber den Lotteriegenehmigungsbehörden der Länder die satzungsgemäße Verwendung der Zweckerträge der GlücksSpirale durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Untergliederungen nach.

Der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. ist mit Bescheid für 2014 des Finanzamtes Berlin Körperschaften I vom 9.3.2016 als gemeinnützig anerkannt.

Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang 2015 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris-Revisions GmbH, Berlin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.