Seit dem 1. Januar 2013 erstattet der Bund den Ländern 75 Prozent, ab 2014 100 Prozent der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Infolge der damit verbundenen Bundesauftragsverwaltung besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Vierten Kapitel des SGB XII.