Im Folgenden nehmen Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Nationale Armutskonferenz nur zu den Inhalten des Aktionsplanentwurfs (Stand 09.05.2006) Stellung. Zu den Punkten
Der Gesetzentwurf wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege differenziert bewertet. Neben positiven Elementen wird er in einigen Punkten den an ihn gerichteten Erwartungen nicht gerecht. Zudem werden wichtige Reformbedarfe, auf die die Wohlfahrtsverbände immer wieder…
Anlässlich einer Betriebsprüfung des Deutschen Roten Kreuzes – Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Lange Jahre war die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland auf stationäre Behandlung beschränkt. Die ambulante psychiatrische Pflege wurde erst in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts im Rahmen von unterschiedlichen Modellprojekten aufgebaut.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände setzen sich seit langem für ein staatliches Integrationsangebot ein.
Europa
Entschiedener politischer Wille zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und neue Impulse für den nationalen Aktionsplan Soziale Integration sind erforderlich
Der Bericht 2005 "Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", in dem die Ergebnisse der ersten drei Hartz-Gesetze dargestellt und erläutert werden, ist am 1. Februar im Bundeskabinett und am 9. Februar im Deutschen Bundestag beraten worden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege nimmt nachfolgend Stellung zu dem o. g. Gesetzgebungsvorhaben unter Einschluss des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vom 7. Feb. 2006 (Ausschussdrucksache 16(11)80.
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Europäische Genossenschaft in das deutsche Recht einzuführen und zugleich das deutsche Genossenschaftsrecht zu modernisieren.
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Europäische Genossenschaft in das deutsche Recht einzuführen und zugleich das deutsche Genossenschaftsrecht zu modernisieren.