Jahresbericht 2018 der Arbeitsgruppe Verwertungsgesellschaften

Vorsitz: Reiner Sans, DCV

 

Die Arbeits- bzw. Verhandlungsgruppe „Verwertungsgesellschaften“ verhandelt die BAGFW-Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften. Dies schließt die Prüfung der zugrundeliegenden (urheber-)rechtlichen Lizenzsachverhalte und deren praktische Relevanz für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege ein. 

In Deutschland gibt es derzeit 13 Verwertungsgesellschaften (VG). Von Relevanz für die BAGFW waren bislang vor allem die GEMA, VG Media, GVL, und die VG Wort.

 

Ende 2017 meldete sich bei der BAGFW erstmals die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) mit der Bitte, um Abschluss eines Gesamtvertrages, analog zu den Gesamtverträgen mit der GEMA und der VG Media. Die ZWF ist ein Zusammenschluss der fünf Verwertungsgesellschaften AGICOA, GWFF, VFF, VGF, VG Bild-Kunst und GÜFA, die Filmurheber- und Filmproduzentenrechte vertreten. Zum Anliegen der ZWF schrieben wir im Jahresbericht 2017:

„Damit sind die Verbände der BAGFW erneut herausgefordert, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und wie sie eine gerichtliche Klärung des Begriffs der Öffentlichkeit herbeiführen wollen bzw. welchen Rat sie den angeschlossenen Mitgliedern und deren Einrichtungen geben. Die Klärung dieser Frage wird in 2018 eine zentrale Aufgabe der AG „Verwertungsgesellschaften" sein.“

 

Nach einem längeren Abstimmungsprozess hat die BAGFW die Bitte der ZWF abschlägig beantwortet. Die Gründe hierfür:

 

Zwischen der GEMA und der BAGFW bestehen schon seit längerem unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Bestehen von Öffentlichkeit i.S.d. § 15 Absatz 3 Urheberrechtsgesetz. So haben wir bereits in der Präambel des mit der GEMA im Jahr 2017 abgeschlossenen Gesamtvertrages ausdrücklich vermerkt, dass wir bei der Musikwiedergabe in Aufenthaltsräumen und auch bei der Kabelweiterleitung in die Zimmer von Altenhilfeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen der Behindertenhilfe und Jugendhilfe eine Öffentlichkeit als nicht mehr für gegeben halten. Diese Einrichtungen bilden in der Regel den Lebensmittelpunkt der Bewohner und Bewohnerinnen, einem klar abgegrenzten stabilen Personenkreis, zwischen dem aufgrund der räumlichen Nähe, der gemeinschaftlichen Einnahme von Mahlzeiten und von gemeinschaftlichen Aktivitäten enge Beziehungen bestehen.

Die Bitte der ZWF haben einige Verbände zum Anlass genommen ein Rechtsgutachten einzuholen. Die begutachtende, auf Urheberfragen spezialisierte Fachkanzlei bestätigte die o.g. guten Gründe, die „öffentliche Wiedergabe“ zu bestreiten. Im Unterschied zu Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen sind die Bewohner und Bewohnerinnen der Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen regelmäßig an dem Ort der Einrichtung gemeldet und haben keinen sonstigen Wohnsitz mehr. Sie sind durch vielfältige Aktivitäten miteinander verbunden. Eine Fluktuation findet praktisch nur bei Tod statt. 

 

Der Abschluss eines Gesamtvertrages mit ZWF hätte zum Einen das Signal bedeutet, dass wir die Rechtsansicht der Verwertungsgesellschaften, in den Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen liege der Tatbestand der öffentliche Widergabe vor, weiterhin mittragen und damit eine letztlich auch gerichtliche Klärung erneut auf die lange Bank schieben bzw. klagebereiten Einrichtungen und deren Verbänden „in den Rücken fallen“.  

 

Eine bedeutende Zäsur stellte auch die Kündigung des BAGFW-Gesamtvertrages mit der VG Media dar. Diese hatte im September 2018 zum Ende des Jahres gekündigt und einen neuen Gesamtvertrag angeboten. Darin war im Gegenzug für den 20%igen Rabatt eine Vertragshilfe gefordert, wonach die BAGFW umfassende Mitgliederlisten zur Verfügung stellen sollte. Die VG Media beklagte ein Auseinanderklaffen der bestehenden Lizenzverträge für 170.000 Anschlüsse  zu den behaupteten 900.000 Zimmern, die in den der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden vorgehalten würden. Intensive Gespräche zwischen VG Media und BAGFW haben nicht zu einem Konsens geführt, es gibt daher seit Januar 2019 keinen Gesamtvertrag mit der VG Media mehr. Der Deutsche Caritasverband und Der Paritätische sind derzeit bestrebt, mit der VG Media ein Gespräch zu führen, in dem die Modalitäten eines Musterverfahrens zur Klärung des Begriffs der Öffentlichkeit sondiert und der Schwebezustand während eines solchen Verfahrens geklärt werden sollen.

 

Das Angebot der VG Musikedition zum Abschluss eines Gesamtvertrages für Kindergärten und für Seniorenheime für die Vervielfältigung und Verwendung  von Noten und Liedtexten geschützter Werke ist nochmals geprüft worden. Derzeit liegt der konkrete Entwurf eines Gesamtvertrages vor, dessen Abschluss zumindest von einigen Verbänden der BAGFW ernsthaft erwogen wird.

 

Die Verhandlungsgruppe nutzt für ihre Arbeit häufig Telefonkonferenzen, gelegentlich Arbeitstreffen, in denen der Handlungsbedarf erörtert wird, Sachlagen rechtlich analysiert, Vertragsentwürfe bearbeitet werden. So erfolgten diverse rechtliche Analysen, Stellungnahmen und die Prüfung von Vertragsentwürfen. Die Verhandlungen werden gemeinsam als Gruppe geführt.