Jahresbericht 2022 der Arbeitsgruppe Verwertungsgesellschaften

Vorsitz: Beate Grether-Schliebs, Diakonie Deutschland

Aufgabenstellung und Arbeitsweise der AG Verwertungsgesellschaften

Die Arbeitsgemeinschaft verhandelt für die BAGFW Gesamt- bzw. Rahmenverträge mit Verwertungsgesellschaften. Verwertungsgesellschaften nehmen die Urheberrechte an Werken ihrer Mitglieder wahr und können Lizenzverträge für die Nutzung der Rechte an den geschützten Werken schließen.

In Deutschland gibt es inzwischen 18 Verwertungsgesellschaften. Von Relevanz für die BAGFW waren bisher vor allem die GEMA, VG Media (jetzt Corint), VG Musikedition und die VG Wort. Nun kamen noch die ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) und die MPLC (Motion Picture License Company, VG für Rechte an Filmen) dazu, die den Abschluss von Lizenzverträgen von unseren Einrichtungen forderten.

Die AG nutzte weiterhin für ihre Zusammenkünfte überwiegend die Möglichkeit von Videokonferenzen und beriet sonst schriftlich oder telefonisch.

 

Rechtsstreit über Öffentliche Wiedergabe und Lizenzierungspflicht

Wie in den Jahresberichten 2020 und 21 erläutert, bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen der BAGFW und der GEMA, der ZWF (vertreten durch die GEMA) sowie auch der Corint zur Frage der Weiterleitung von Sendesignalen in die Aufenthaltsräume und Bewohnerzimmer von Bewohnern der Einrichtungen der Alten- Pflege- und Jugendhilfe. Das geplante Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage kam nicht zustande, so dass sich nun 18 Einrichtungen zu Streitgenossen zusammengefunden und eine negative Feststellungsklage bei dem Landgericht Köln eingereicht haben. Dabei werden sie von der BAGFW und unserer Arbeitsgemeinschaft unterstützt. Die GEMA leitet nun auch selbst gegen einzelne Einrichtungen gerichtliche Schritte ein. Die Verbände wurden über Rundschreiben zum jeweiligen Stand informiert.

Da die GEMA die Rechte der ZWF wahrnimmt, konnte auch mit der ZWF kein Gesamtvertrag geschlossen werden, diese ist vielmehr Klagegegner.

 

Neuer Vertrag mit der MPLC

Mit der MPLC hingegen besteht Einigkeit über die rechtlichen Grundbedingungen, wann ein lizenzpflichtiges Verhalten vorliegt, und es konnte ein Rahmenvertrag mit prozentualen Nachlässen für die Mitgliedseinrichtungen geschlossen werden. Die vertraglichen Verpflichtungen wurden von der AG für die BAGFW erfüllt, was die MPLC bestätigte.

 

Vertrag mit der VG Musikedition

Der Gesamtvertrag mit der VG Musikedition besteht weiter und die AG hat für die BAGFW und damit für die Einrichtungen der Verbände die Bedingungen eingehalten und die VG Musikedition hat dies bestätigt.