Jahresbericht 2024 der Arbeitsgruppe Verwertungsgesellschaften

Vorsitz: Diakonie Deutschland

Kathrin von Rummel (Januar bis September 2024)
Katja Pehlert (Oktober bis Dezember 2024)

Ziel/Arbeitsweise der AG:

Im Vordergrund der Treffen der AG Verwertungsgesellschaften stand die Verhandlung von Gesamtverträgen für die BAGFW mit den Verwertungsgesellschaften sowie Beratung über aktuelle Themen hinsichtlich der Verwertungsgesellschaften. 

 

1. GEMA

Die Arbeitsgemeinschaft traf sich 2024 zu vier digitalen Terminen, in denen vor allem über das umfassende Thema - der aktuelle Stand der Klage gegen die von der GEMA vertretenen ZWF- beraten wurde. Herr Dr. Schubert, von der die Wohlfahrverbände vertretenden Kanzlei Hengeler Müller, informierte die Mitglieder der AG und die klagenden Einrichtungen während des gesamten Jahres über die aktuellen (gerichtlichen) Entwicklungen. 

1.1 Aussetzung des Verfahrens

Anfang des Jahres sprach sich die AG für die Aussetzung des Verfahrens gegen die ZWF/GEMA bis zur Entscheidung des EuGH aus. Grund hierfür waren die Vermeidung einer Klageabweisung und unnötiger Kosten. Bei dem aktuell anhängigen Verfahren vor dem EuGH handelt es sich um einen anderen Rechtsstreit, der sich mit derselben Rechtsfrage befasst.

1.2 Aktuelle Kosten der Klage

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung können bereits bis zum 15.12.2023 beziffert werden. Eine finale Abrechnung hat noch nicht stattgefunden. 

1.3 Verjährungsverzichtserklärung

Im Laufe des Jahres begann die GEMA - in Vertretung für die ZWF - mit dem Versenden von Schreiben an die klagenden und nicht klagenden Einrichtungen mit der Aufforderung, die offenen Forderungen bis zum 31.08.2024 zu begleichen oder eine vorgefertigte Verjährungsverzichterklärung befristet bis zum 31.12.2025 abzugeben. Die Schreiben wurden vor allem hinsichtlich dreier Fragen geprüft: Stellt die Unterzeichnung der Verjährungsverzichtserklärung ein Zugeständnis gegenüber der ZWF/GEMA dar? Sind die bereits verjährten Forderungen von der Erklärung umfasst? Was ist im Hinblick auf die Gesamtvertrag mit der GEMA zu beachten? Die Unterzeichnung des Verjährungsverzichts wurde empfohlen, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten. 

1.4 Vertragsverhandlungen zwischen BAGFW und GEMA für einen neuen Gesamtvertrag

Die Mitglieder der AG einigten sich darauf, dass mit der GEMA entsprechende Vertragsverhandlungen trotz anhängigen Rechtstreit angestrebt werden sollen. Kathrin von Rummel (Diakonie) und Bernhard Moormann (Caritas) nahmen an den Verhandlungen mit der GEMA teil. Erste Verhandlungen für einen neuen Gesamtvertrag fanden im September und im Dezember 2024 statt. Beide Parteien sehen Perspektiven für einen möglichen neuen Gesamtvertrag. Es gibt jedoch noch zahlreiche klärungsbedürftige Fragen. Ein genauer Zeitpunkt für den Abschluss des neuen Gesamtvertrag kann daher nicht vorhergesagt werden.  

 

2. VG Musikedition 
 

2.1 Neuer Gesamtvertrag

Anfang des Jahres wurden die Einrichtungen darüber informiert, dass ein neuer Gesamtvertrag mit der VG Musikedition geschlossen wurde. Der bestehende Vertrag von 2019 erstreckte sich nur auf Senioren- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen zur Betreuung und Pflege alter und behinderter Menschen. Der aktuelle Vertrag gilt auch für Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, sonstige Heil- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Zusätzlich zum allgemeingültigen 10%igen Rabatt für Gemeinnützigkeit erhalten die Einrichtungen nun auch einen Rabatt i. H. v. 20 %. 

2.2 Erhöhung der Tarife

Die VG Musikedition hat die Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen entsprechend der Inflationsrate zum 01.07.2024 angepasst. Die Mitglieder der BAGFW haben intern ihre Untergliederungen und deren Einrichtungen und Dienste darüber informiert.