Jahresbericht 2016 des Arbeitsstabs Sozialmonitoring

Vorsitz: Dr. Joachim Rock, Der Paritätische

Vorsitz: Dr. Joachim Rock, Der Paritätische


Gemeinsames Sozialmonitoring mit der Bundesregierung – praxisorientierte Interventionen im Sinne der Menschen

Das gemeinsame Sozialmonitoring zwischen der Bundesregierung und den in der BAGFW zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2004 zu einem regelmäßigen, intensiven Dialogprozess verstetigt. Es hat sich vielfach bewährt und wurde deshalb auch 2016 unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller fortgeführt, die den Dialog konstruktiv und mit großem Interesse an den Praxisproblemen moderiert hat. Ziel der gemeinsamen Gespräche ist es, auf der Grundlage der Praxiserfahrungen und fachlichen Expertise in den Verbänden gemeinsam daran zu arbeiten, die Umsetzung von Gesetzen und Regelungen im Sinne der betroffenen Menschen zu gestalten und bestehenden Defiziten abzuhelfen. Dabei konnten bereits zahlreiche Klarstellungen und Verbesserungen für die Betroffenen erreicht und viele Praxisprobleme kurzfristig überwunden werden.

Seitens der Bundesregierung haben im Berichtsjahr 2016 die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sowie mehrere Staatssekretäre und andere hochrangige Vertreter aus BMAS, BMFSFJ, BMWi, BMG, BMF und BMJV sowie dem Bundeskanzleramt an Gesprächen im Rahmen des gemeinsamen Sozialmonitorings teilgenommen. Das belegt nicht nur die Breite der gemeinsamen Arbeits- und Politikfelder, sondern auch die Bedeutung, die die Bundesregierung der Zusammenarbeit beimisst. Es ist die Grundlage für konstruktive und ertragreiche Gespräche zwischen den Akteuren.

Was erreicht wurde

Im Mittelpunkt der Gespräche 2016 standen Fragen aus den Rechtskreisen der SGB II und XII, etwa die Vermeidung von Sicherungslücken durch Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Gesetzen, die Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie die Palliativversorgung, der Zugang von Flüchtlingen zu Leistungen des Sozial- und Gesundheitssystems, das Mehrsäulensystem der Alterssicherung und die Verbesserung der Situation von Überschuldung betroffener Menschen. An vielen Stellen konnten dabei konkrete Verbesserungen im Verfahren angestoßen oder durchgesetzt werden, so etwa bei der Vermeidung von Zahlungslücken beim Übergang von Arbeitslosengeld II in Arbeit und Rente und beim Übergang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II.

Aus dem gemeinsamen Sozialmonitoring ergeben sich darüber hinaus regelmäßig neue Impulse für die fachliche Arbeit, dazu befördern die Gespräche die Vernetzung zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Seiten. Das in den Spitzenverbänden gebündelte sozialpolitische Praxiswissen erhält dadurch zusätzliches Gewicht. Die gemeinsamen Gespräche sollen 2017 fortgesetzt und eine gemeinsame Bilanz der Zusammenarbeit in der Legislaturperiode gezogen werden.