Jahresbericht 2017 des Arbeitsstabs Sozialmonitoring

Vorsitz: Dr. Thomas Becker, DCV

 

Der Arbeitsstab Sozialmonitoring bereitet die Gespräche zwischen den in der BAGFW zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Vertretern verschiedener Bundesministerien zum gemeinsamen Sozialmonitoring vor und nach. Ziel der gemeinsamen Gespräche ist es, auf der Grundlage der Praxiserfahrungen und fachlichen Expertise in den Verbänden gemeinsam daran zu arbeiten, die Umsetzung von Gesetzen und Regelungen im Sinne der betroffenen Menschen zu gestalten und bestehenden Defiziten abzuhelfen. Dabei konnten bereits zahlreiche Klarstellungen und Verbesserungen für die Betroffenen erreicht und viele Praxisprobleme kurzfristig überwunden werden.

 
Im Jahr 2017 hat das fünfte und in dieser Legislaturperiode letzte Sozialmonitoringgespräch  stattgefunden. In den Blick genommen wurde ein breites Themenspektrum aus unterschiedlichen Bereichen der Sozialgesetzgebung.


Thematisiert wurde zum einen der Krankenversicherungsschutz in Übergangsphasen vom AsylbLG zu SGB II sowie der für wohnungslose Menschen. Erneut wurde auf die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für notwendige Sehhilfen für Menschen im SGB II/SGB XII-Bezug hingewiesen. Während bei den ersten beiden Problemkreisen Hilfe zugesichert wurde, sieht die Bundesregierung bei den Sehhilfen keinen Änderungsbedarf. Des Weiteren berichtet die BAGFW von der Sorge der Menschen, die unterhalb von Pflegegrad 2 eingestuft wurden, im Zuge der Einführung des PSG III nicht mehr Hilfe zur Pflege zu erhalten und ggfs. aus der stationären Einrichtung ausziehen zu müssen. Die Bundesregierung stellt klar, dass diese Folge vom Gesetzgeber nicht gewünscht sei und erklärt sich bereit ein Schreiben an die zuständigen Ministerien der Länder zu verfassen, in dem diese Rechtsauffassung dargelegt wird. Darüber hinaus machte die BAGFW die Bundesregierung auf die unzureichende Datenlage bei Wohnungslosen und der Versorgung mit Schuldnerberatung aufmerksam.
Für den Bereich Schuldnerberatung wäre wünschenswert zu erfahren, ob jeder Überschuldete Zugang zu einer Schuldnerberatung hat und in welchem Umfang er dort Hilfe erhalten kann. In beiden Bereichen zeigte sich die Bundesregierung offen, hat zugesichert Lösungen zu erarbeiten bzw. bei der Umsetzung Unterstützung zu leisten. Die BAGFW brachte auch die unerwünschte Steuerungswirkung des Unterhaltsvorschussgesetzes bzgl. der Wiederheirat zu Sprache sowie die vollständige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss. Die Bundesregierung will hier erst die neue Rechtslage nach der Reform des UVG evaluieren und dann entscheiden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Bei dem Thema „Fahrtkostenerstattung für Fahrten, die aus medizinisch notwendigem Anlass entstehen“ zeigte die Bundesregierung Verständnis für die Betroffenen. Es wird vereinbart, dass von der BAGFW für den weiteren Prozess zusätzliche Fallbeispiele zur Verfügung gestellt werden.

Aus dem gemeinsamen Sozialmonitoring ergeben sich regelmäßig neue Impulse für die fachliche Arbeit. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich im Interesse der Betroffenen für die kommende Legislaturperiode dafür ein, dass die gemeinsamen Gespräche fortgesetzt werden.