Jahresbericht 2018 des Arbeitsstabs Sozialmonitoring

Vorsitz: Dr. Thomas Becker, DCV

 

Der Arbeitsstab Monitoring bereitet die regelmäßigen Sozialmonitoringgespräche der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege vor. Für die aus der Beratungspraxis der Wohlfahrtsverbände identifizierten Problemlagen werden Lösungen aufgezeigt und mit Vertretern der verschiedenen Bundesministerien diskutiert, um nachteilige Auswirkungen von Sozialreformen auf die Lebenssituation der Menschen, die von Armut betroffen sind, zu beseitigen.

 
Im November 2018 startete die Gesprächsreihe der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in der fünften Legislaturperiode. Seit 2003 findet zwischen ihnen ein regelmäßiger Austausch über Probleme von Sozialreformen und deren nicht beabsichtigten Auswirkungen auf Menschen in Armut statt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) problematisierte im Auftaktgespräch, dass geflüchtete Menschen kein Konto eröffnen können, weil sie bis zur formalen Ausstellung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörden über keinen geeigneten Identitätsnachweis gegenüber den Banken verfügen. Die Bundesregierung teilt die Problembewertung und sagte klarstellende Empfehlungen zu. Die BAGFW wies auf eine fehlende Fristenregelung zur Feststellung des pflegerischen Bedarfs durch den Sozialhilfeträger im SGB XII hin, die dazu führt, dass Versicherte, die eine vollstationäre Pflege benötigen und in Anspruch nehmen wollen, mehrere Wochen in Ungewissheit leben, ob der Sozialhilfeträger die Heimbedürftigkeit anerkennt und die Kosten hierfür übernimmt. Diese Problematik wird das BMAS mit Ministern der Länder erörtern. Darüber hinaus meldete die BAGFW Leistungslücken für nichtversicherte Sozialleistungsbeziehende im SGB XII, die anderes als Pflegeversicherte, keinen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben. Die Regierung unterstützt einen entsprechenden Anspruch auch für diesen Personenkreis. Problematisiert wurden nachteilige Auswirkungen der Unterhaltsvorschussreform, durch die einige Alleinerziehende mit älteren Kindern finanziell schlechter gestellt werden als vorher. Die Bundesregierung will die aufgezeigten Probleme an den Schnittstellen von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld durch das Familienstärkungsgesetz angehen.

Ein weiteres Anliegen der BAGFW war die Abschaffung der sog. Partnerkindereinstandspflicht im SGB II. Diese führt dazu, dass der neue Partner oder die Partnerin eines alleinerziehenden Elternteils im SGB II-Bezug spätestens ein Jahr nach dem Zusammenziehen das eigene Einkommen und das Ersparte auch für den Bedarf der nichtleiblichen Kinder einzusetzen hat. Für den neuen Partner kann dies ein Grund sein, vom Zusammenzug mit Alleinerziehenden abzusehen. Die Bundesregierung sieht hierin ebenfalls ein wichtiges Thema. Zunächst soll jedoch geprüft werden, inwieweit der neue Unterhaltsvorschuss die Probleme abmildert. Auch aus dem Bereich der Schuldnerberatung wurden Probleme diskutiert. So erhalten nach einer Gesetzesänderung überschuldete Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II-Leistungsbezug keine kommunale Schuldnerberatung mehr. Den Vorschlag der Regierung einer gemeinsamen Initiative des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Verbände für mehr und einen besseren Zugang, wollen die Wohlfahrtsverbände aufgreifen. Auch zeigt sich die Regierung bereit, dem Anliegen der BAGFW nachzugehen, die restriktive Handhabung der BA, Schulden zu erlassen, zu prüfen und stärker außergerichtliche Schuldenbereinigungsvereinbarungen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Angesprochen wurden außerdem die unübersichtlichen und schwer überschaubaren gesetzlichen Regelungen zur Ortsabwesenheit für SGB II-Beziehende. Das BMAS wird tätig werden und u.a. das Merkblatt der BA an ihre Fachlichen Hinweise anpassen, so dass z. B. die Unstimmigkeiten einer Ortsabwesenheit bei ehrenamtlicher Tätigkeit entfallen. Nach den Erkenntnissen der BAGFW zeigt sich der Umgang der Jobcenter mit Rückforderungen von Mietkautionsdarlehen sehr uneinheitlich. Einige Jobcenter kürzen zur Tilgung der Darlehensansprüche den Regelbedarf bei allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft bis hin zu den Regelbedarfen von Kindern. Das BMAS sagte zu, die Problematik mit den Ländern zu besprechen, so dass einheitlich eine Kürzung des Regelbedarfs für Kinder unterbleibt. Keinen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung dagegen bei der Regelung, dass ein Freiwilligendienst zum Ausschluss eines Eingliederungszuschusses der BA führt. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Bundesregierung das wiederholt von der BAGFW vorgetragene Anliegen, die Taschengeldfreibeträge für die gesetzlichen Freiwilligendienste im SGB XII denen des SGB II anzugleichen, nunmehr unterstützt und dies durch ein Gesetz regeln will.