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Mit dem Entwurf eines Beitragssatzanpassungsgesetzes soll der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf insge-samt 3,05 Prozentpunkte angehoben werden.
Es ist wichtig, dass die Maßnahmen für die sozialen Dienstleistungsberufe ebenso praxisgerecht ausgestaltet werden wie für die produzierende Wirtschaft. Gleichzeitig muss die Fort- und Weiterbildung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor allem für Arbeitslose dringend weiterentwickelt werden.
Trotz der bereits langandauernden Phase guter Konjunktur ist zwölf Jahre nach der Einführung des SGB II festzustellen, dass weiter viele Menschen langfristig von beruflicher und damit auch sozialer Teilhabe ausgeschlossen sind.
Dreh- und Angelpunkt eines Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes muss die Verbesserung der Arbeitssituation in der Langzeitpflege und in der Häuslichen Krankenpflege sein, die seit Jahren durch eine nicht mehr tragbare Arbeitsverdichtung geprägt ist.
Die BAGFW hat sich, gemeinsam mit einer Vielzahl an zivilgesellschaftlichen Organisationen, an Änderungsanträgen zum Europäischen Solidaritätskorps, beteiligt. Benachteiligten Menschen muss der Zugang zum Solidaritätskorps erleichtert werden.
Es ist gelungen, in der Laufzeit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive die Ausbildungszahlen in der Altenpflege deutlich zu steigern. Der Fachkräftemangel ist allerdings keineswegs behoben. Es besteht weiterhin ein dringender Bedarf die Motivation zu einer Pflegeausbildung zu fördern.